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Bürgerservice

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Ehefähigkeitszeugnis

Möchten Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r im Ausland heiraten und bedürfen dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses, so ist zur Ausstellung der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes Ihren Aufenthalt haben. Haben Sie im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin zuständig.

Für das Ehefähigkeitszeugnis sind auch sämtliche Unterlagen der/des (ausländischen) Verlobten vorzulegen, da das Standesamt mit dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass die beiden in dem Ehefähigkeitszeugnis benannten Verlobten aus deutscher Sicht eine Ehe schließen dürfen.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag der Ausstellung.

Notwendige Unterlagen

Da die vorzulegenden Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, sollten Sie sich bitte vorab mit dem Standesamt Elsenfeld telefonisch oder schriftlich per Post oder E-Mail in Verbindung setzen, damit Sie eine umfassende Auskunft erhalten können.

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