Aus dem Internetauftritt der Gemeinde Elsenfeld
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Gebühren Standesamt
Gebührentatbestand Gebührenhöhe
1. für die Prüfung der Ehefähigkeit / Voraussetzungen zur  
    Begründung einer Lebenspartnerschaft
  

a) Anmeldung der Eheschließung / der Begründung
    der Lebenspartnerschaft

50,00 €
b) bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
50,00 €
wenn ausländisches Recht zu beachten ist
20,00 € je Ehegatten
2. Vornahme der Eheschließung / der Begründung der
     Lebenspartnerschaft
 
a) außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts,
     ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlicher
     Erkrankung
70,00 €
b) vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung
    zuständigen Standesamt
40,00 €
3. Namensrechtliche Erklärungen
 
a) für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung,
    Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund
    familienrechtlicher Vorschriften
 25,00 €
b) für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung über
    die Angleichung von Familien- und Vornamen nach § 94 BVFG
    und Art. 47 EGBGB sowie die erstmalige Ausstellung einer
    Bescheinigung im Rahmen der Entgegennahme der Erklärung
 gebührenfrei
c) Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung
 10,00 €
d) Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensangleichung
 10,00 €
 
  
4.1 Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch
      oder Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister
10,00 €
4.2 Erteilung einer Personenstandsurkunde
10,00 €
  
5. Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch oder 
    die Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsbuch oder 
    -register
7,00 €
6. Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides
    Statt
15,00 € je angefangene
Viertelstunde,
mindestens 25,00 €