| Gebührentatbestand | Gebührenhöhe |
1. für die Prüfung der Ehefähigkeit / Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft | |
a) Anmeldung der Eheschließung / der Begründung | 50,00 € |
b) bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | 50,00 € |
wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 20,00 € je Ehegatten |
2. Vornahme der Eheschließung / der Begründung der Lebenspartnerschaft | |
| a) außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung | 70,00 € |
| b) vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt | 40,00 € |
| 3. Namensrechtliche Erklärungen | |
| a) für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25,00 € |
| b) für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung über die Angleichung von Familien- und Vornamen nach § 94 BVFG und Art. 47 EGBGB sowie die erstmalige Ausstellung einer Bescheinigung im Rahmen der Entgegennahme der Erklärung | gebührenfrei |
| c) Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung | 10,00 € |
| d) Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensangleichung | 10,00 € |
| 4.1 Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch oder Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister | 10,00 € |
| 4.2 Erteilung einer Personenstandsurkunde | 10,00 € |
| 5. Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch oder die Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsbuch oder -register | 7,00 € |
| 6. Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides Statt | 15,00 € je angefangene Viertelstunde, mindestens 25,00 € |
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