Ablesung des Wasserzählerstandes zum 30.09.
Sehr geehrter Abnehmer,
lesen Sie Ihren Zählerstand bitte selbst ab und tragen Sie diesen in das entsprechende Feld ein.
Da wir die Jahresrechnung fristgerecht erstellen müssen, muss bei Eingang nach dem 04.10. des laufenden Jahres der Verbrauch geschätzt werden.
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