Aus dem Internetauftritt der Gemeinde Elsenfeld
www.elsenfeld.de

Aufnahmekriterien:
 
Um den Kindergarten besuchen zu können, muss das Kind das dritte Lebensjahr vollendet haben,
d. h., das Kind tritt in den Kindergarten in dem Monat ein, in dem es seinen 3. Geburtstag hat. Wenn es die Gruppenstärke zulässt, können auf Antrag Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres aufgenommen werden. Das Kind sollte eine alters- und entwicklungsgemäße Gruppenfähigkeit besitzen.
Der Wohnsitz des Kindes ist in der Regel in Elsenfeld.
 
An- und Abmeldung:
 
Die Neuanmeldung erfolgt zur ausgeschriebenen Zeit in schriftlicher Form auf dem Rathaus. Anmeldungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können nur bei freier Aufnahmekapazität berücksichtigt werden. Anmeldende sind verpflichtet, bei der Anmeldung Auskunft zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Erziehungsberechtigten zu geben. Die Aufnahme erfolgt dann genau nach dem Alter. D. h., nicht das Anmeldedatum ist ausschlaggebend, sondern das Geburtsdatum des Kindes. Geschwisterkindern wird es ermöglicht, den Kindergarten gemeinsam zu besuchen.
Die Kindergärten des Marktes Elsenfeld werden von verschiedenen Nationalitäten besucht. Unser Ziel ist, allen Kindern im Rahmen unserer Möglichkeiten die besten Entwicklungschancen zu gewährleisten. Auch den fremdsprachigen Kindern wollen wir gute Bedingungen schaffen, sich zu integrieren und die deutsche Sprache zu erlernen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist es notwendig, dass sich diese Kinder auf die drei vorhandenen Kindergärten verteilen. Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen deutschen und fremdsprachigen Kindern zu schaffen, können wir Ihnen erst nach Auswertung aller Neuanmeldungen mitteilen, welchen Kindergarten Ihr Kind besuchen wird. Die Kinder können jeweils monatlich zum 1. bzw. 15. aufgenommen werden, bis die Kindergartenplätze ausgeschöpft sind. Kinder, die wegen Mangel an Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen. Die endgültige Abmeldung (z. B. Schuleintritt, Umzug) muss in schriftlicher Form stattfinden.