Aus dem Internetauftritt der Gemeinde Elsenfeld
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Aufsicht und Haftung:
 
Die Verantwortung des Kindergartens für das Kind beginnt laut Kindergartengesetz, wenn das Kind persönlich einem der Mitarbeiter übergeben wird. Die Aufsichtspflicht endet mit der Abholung des Kindes. Für den Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Schutz und zur Sicherheit des Trägers und des Erziehungspersonals das Abholen des Kindes durch die Eltern selbst oder durch Dritte, die von den Erziehungsberechtigten bestimmt werden, zu erfolgen ist. Kindern unter 12 Jahren ist das Abholen eines Kindergartenkindes nicht erlaubt. Bei Festen und anderen Aktionen, bei denen die Eltern anwesend sind, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. Für den Verlust für mitgebrachte Gegenstände, Spielsachen usw. oder die Verwechslung der Garderobe kann die Einrichtung keine Haftung übernehmen.