Aus dem Internetauftritt der Gemeinde Elsenfeld
www.elsenfeld.de

Erkrankungen:
 
Kinder, die erkrankt sind, dürfen den Kindergarten während der Dauer der Krankheit nicht besuchen. Das Kind ist am 1.Tag der Erkrankung zu entschuldigen. Dabei ist die Art der Erkrankung mitzuteilen. Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern, Geschwister oder anderer Familienangehöriger sind der Leiterin des Kindergartens sofort mitzuteilen. Ein ärztliches Attest, dass das Kind nicht mehr ansteckungsfähig ist, muss am 1. Besuchstag vorgelegt werden. Darüber hinaus kann auch bei nicht ansteckenden Krankheiten eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden. Geschwisterkinder mit bestimmten Krankheiten dürfen den Kindergarten nicht betreten. Siehe Aushang im Kindergarten oder Infektionsschutzgesetz.