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Bürgerservice

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Vaterschaftsanerkennung

Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich. Da die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss, sollten Vater und Mutter gemeinsam vorsprechen. Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich.

In manchen Ländern (z.B. Italien) ist eine Mutterschaftsanerkennung notwendig. Auch diese können im Standesamt beurkundet werden.

Die Beurkundung der Vater- und Mutterschaftsanerkennung sind gebührenfrei.

Notwendige Unterlagen

Es werden die Ausweispapiere sowie beglaubigten Abschriften vom Vater und der Mutter und die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

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