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Bürgerservice

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Ehenamen

Namensführung nach deutschem Recht

Keine Ehenamensbestimmung

Sie geben keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab: Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.

Ehenamensbestimmung

Sie bestimmen den Geburtsnamen/bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Familiennamen. Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich und hat Gültigkeit für die gesamte Dauer des Bestehens der Ehe.

Doppelname

Der Ehegatte, dessen Geburtsname / bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.

Namensführung nach ausländischem Recht

Bei Namensführung nach ausländischem Recht beraten wir Sie gerne, sofern wir über das jeweilige Namensrecht Kenntnisse haben.

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