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Bürgerservice

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Eheschließung im In- und Ausland

Eheschließung im Inland

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes.

Wenn Sie in Elsenfeld wohnen und in Deutschland heiraten möchten, ist das Standesamt Elsenfeld für die Anmeldung Ihrer Eheschließung zuständig.

Falls Sie in einem anderen Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren.


Persönliches Erscheinen

Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig. Die Vollmacht können Sie auf dieser Seite unter Formular downloaden.

Vorzulegende Unterlagen

Da die vorzulegenden Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, sollten Sie sich bitte vorab mit dem Standesamt Elsenfeld telefonisch oder schriftlich per Post oder E-Mail in Verbindung setzen, damit Sie eine umfassende Auskunft erhalten können.

Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens zwei Wochen vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen. Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.

Wichtig

Anmeldungen der Eheschließungen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung eines Termins mit dem Standesamt Elsenfeld.
Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, auch wenn Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben! Sobald der Eheschließungstermin endgültig feststeht, erhalten Sie von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.


Eheschließung im Ausland

Bei Eheschließung im Ausland sollten Sie sich bei dem ausländischen Standesamt über die vorzulegenden Unterlagen informieren.  

Formulare

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