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Gehwegsperrung Brücke

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16.10.2025
Einseitige Sperrung des nördl. Gehwegs auf der Brücke Richtung Obernburg

St 2308 Mainbrücke Obernburg; Dauerhafte Sperrung des nördlichen Gehwegs und Umbau der Lichtsignalanlage an der östlichen Rampe B 469 zur Mainbrücke Obernburg aus Gründen der Verkehrssicherheit
Die Unfallkommission - bestehend aus Polizei, unterer Verkehrsbehörde am Landratsamt Miltenberg und Staatlichem Bauamt Aschaffenburg - hat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrzeugführer auf der Mainbrücke Obernburg folgende Maßnahmen beschlossen. Für eine sicherere Abwicklung des Fahrzeugverkehrs an der Kreuzung der östlichen Rampen der B 469 von und zur Mainbrücke Obernburg wird die bestehende Lichtsignalanlage umgebaut. Außerdem wird der seit vergangenem Winter gesperrte nördliche Gehweg auf der Mainbrücke mit dauerhaften Absperreinrichtungen versehen und geschlossen.

Durch die Einrichtung der Lichtsignalanlage an der östlichen Rampeneinmündung im Jahr 2022 sind die zuvor auffällig vielen Auffahrunfälle auf der von Wörth kommenden Rampe, wie durch die Maßnahme beabsichtigt, stark zurückgegangen. Leider wurden seitdem vermehrt Abbiegeunfälle von linksabbiegenden Fahrzeugen auf die B 469 mit dem entgegenkommenden Verkehr aus Elsenfeld festgestellt. Um diese Unfälle zukünftig zu vermeiden, wird eine eigene Ampelphase für die linksabbiegenden Verkehrsteilnehmer eingerichtet. Durch Anpassungen am Knotenpunkt wie zum Beispiel die Verschiebung von Haltelinien, kann dies ohne Leistungsverluste umgesetzt werden. Die erforderlichen Umbauarbeiten erfolgen voraussichtlich vollständig innerhalb der bayerischen Herbstferien.

Beim Bau der Lichtsignalanlage auf der Brücke konnten die Ampelmaste aufgrund der dadurch entstehenden zusätzlichen Belastungen (insbesondere der Windlasten) nicht an den Außenseiten der Brückenkappen – den Gehwegen auf der Brücke – befestigt werden. Die Ampelmaste mussten deshalb auf den Gehwegen aufgestellt werden, wodurch diese nicht mehr in der ursprünglichen Breite nutzbar wurden. Da die verbleibende Gehwegbreite im Bereich der Ampelmaste auf der Nordseite keine ausreichend sichere Nutzung des Gehwegs mehr zulässt, muss deshalb die weitere Benutzung untersagt werden.

Fußgänger können jedoch den Main weiterhin über den südlichen Gehweg der Mainbrücke Obernburg queren. Darüber hinaus steht für die Mainüberquerung bei Obernburg für Fußgänger und Radfahrer auch die etwas nördlich gelegene Fußgängerbrücke zur Verfügung. Die Gehwegführung ist vor Ort in Obernburg und Elsenfeld ausgeschildert.

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg, das Landratsamt Miltenberg und die Polizei bitten alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Fußgänger im Bereich Obernburg, um Verständnis für diese aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt erforderliche Maßnahmen.


Ansprechpartner: Herr Braun

Staatliches Bauamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1

63739 Aschaffenburg

Kategorien: Der Markt Elsenfeld informiert

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