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Information des Passamtes

01.08.2019
Gültigkeit von Ausweisdokumenten - Wichtiger Hinweis für die Urlaubs- / Reisezeit

Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe.

Je nach Reisedokument kann sich der Bearbeitungszeitraum bis zu vier Wochen strecken. Personalausweise können von Personen ab 16 Jahren, bei Reisepässen ab 18 Jahren, alleine und persönlich im Passamt beantragt werden.

Für Kinder und Jugendliche, die das o. g. Alter nicht erreichen, gibt es spezielle Anträge.
Diese finden Sie hier (Rathaus & Verwaltung > Bürgerservice > Formulare).
Bei der Beantragung eines Ausweises oder Reisepasses ist der Antrag sowie der gesetzliche Vertreter notwendig. Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Beantragung die Unterschrift abgeben.

Eine Verlängerung der Gültigkeit gibt es nur beim roten Kinderreisepass, dieser darf allerdings nicht abgelaufen sein. Die Verlängerung erstreckt sich auf weitere sechs Jahre bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Danach kommen Personalausweis oder Reisepass in Betracht.

Prüfen Sie ebenfalls, welche Reisedokumente für das jeweilige Land anerkannt werden.
Hierfür können Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes informieren. Unter der Rubrik „Sicher Reisen“ können Sie nach Ihrem Reiseland/Reiseländer suchen und die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige sowie die Informationen zur aktuellen Lage nachlesen.


Bei weiteren Fragen zur Beantragung von Ausweisdokumenten können Sie sich an das Einwohnermelde-/Passamt, Tel. 06022 5007-0 wenden.

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