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   ›  Organigramm des Marktes Elsenfeld

Halten von gefährlichen Tieren

Grundsätzlich ist die Haltung solcher Tiere zunächst verboten. Das heißt, diese gesetzliche Vorschrift des Art. 37 LStVG stellt ein Verbot mit einem sog. Erlaubnisvorbehalt dar. Eine Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Tieren einer wildlebenden Art kann nur dann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen für eine Erlaubnis erfüllt sind.

1. Persönliche Voraussetzungen

Es dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen. Im öffentlichen Interesse und im Nachbarschaftsinteresse muss der Antragsteller eine ausreichende Gewähr bieten, dass er für eine ordnungsgemäße und artgerechte Tierhaltung sorgt und persönlich geeignet ist, damit keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besetz entstehen.
Es ist deshalb die Vorlage eines Führungszeugnisses (Belegart O) notwendig. Bestimmte Verstöße bzw. Verurteilungen führen zur Unzuverlässigkeit. Bitte geben Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses im Einwohnermeldeamt an, dass Sie das Führungszeugnis zur Vorlage, für die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Art (Art. 37 Abs. 1 LStVG), benötigen.

2. Berechtigtes Interesse

Es ist schlüssig dazulegen, aus welchen Gründen die Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art erfolgen soll (sog. berechtigtes Interesse). Nicht ausreichend ist hier die Begründung wegen einer sog. reinen Tierliebhaberei.
Vorliegen müssen hier wissenschaftliche, tierschützerische, artenerhaltende oder andere wichtige Begründungen.

3. Weitere gesetzliche Vorschriften

Zusätzlich zur Erlaubnis nach Art. 37 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) sind weitere gesetzliche Vorschriften, die von anderen Behörden wie z.B. der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Miltenberg und der Tierschutzbehörde vollzogen werden, zu beachten.

4. Anzeigepflicht

Wenn Sie im Markt Elsenfeld ein artengeschütztes Tier halten, so müssen Sie dieses unverzüglich beim Landratsamt Miltenberg -Untere Naturschutzbehörde- anzeigen. Weitere Zugänge bzw. Abgänge von Tiere müssen Sie ebenfalls anzeigen.
Das entsprechende Formular erhalten Sie hier: 
www.landkreis-miltenberg.de/Natur-Umwelt/Naturschutz

Hinweis:
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme wird dringend empfohlen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Wolfgang Sommer-Pekel
Sachbearbeiter
06022 5007-2306022 5007-9023wolfgang.sommer-pekel@elsenfeld.de

Formulare

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