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Wo erledige ich was - Zuständigkeiten

Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht

Wichtiges zur Befreiung / Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht

Der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (früher: GEZ - Gebühreneinzugszentrale) in Köln kann Sie - auf Antrag - von der Rundfunkgebührenpflicht befreien oder Ihnen eine Ermäßigung gewähren, soweit Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Einzelheiten hierzu erfahren Sie über www.rundfunkbeitrag.de direkt bei dem Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio.

Das Bürgerservicebüro hält für Sie entsprechende Anträge bereit und ist Ihnen beim Ausfüllen der Anträge gerne behilflich.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Ulrike Höllerer
Sachbearbeiterin
06022 5007-1706022 5007-9017ulrike.hoellerer@elsenfeld.de
Chanel Humme
Sachbearbeiterin
06022 5007-1606022 5007-9016chanel.humme@elsenfeld.de
Jeanette Roth
Sachbearbeiterin
06022 5007-2206022 5007-9022jeanette.roth@elsenfeld.de

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