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Beseitigung / Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im Ortsgebiet

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen

Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Gärten außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsbereiche erlaubt, sofern eine erhebliche Geruchsbelästigung der Bewohner angrenzender Wohngrundstücke ausgeschlossen ist und die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie angefallen sind.

Zu beachten ist dabei, dass das Verbrennen
• nur an Werktagen zwischen 8.00 und 18.00 Uhr,
• nur dann, wenn kein starker Wind herrscht,
• und nur, wenn Gefahren, Nachteile und erhebliche Belästigungen durch ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus verhindert wird, zulässig ist.

Auch ist sicherzustellen, dass die Glut bei Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.

Die Verbrennung ist mindestens sieben Tage vor der beabsichtigten Verbrennung bei der Marktverwaltung anzuzeigen.

Untenstehend finden Sie einen Formularvordruck zur Anmeldung eines Zweck-/Lagerfeuers.

Grundsätzlich nicht erlaubt ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsbereiche.

Verbrennung von sonstigem Holz und anderen Gegenständen

Verboten ist das Verbrennen sonstigen Holzes im Garten, also z.B. Obstkisten, Bretter, Latten, Balken oder gar Möbelteile. Gleiches gilt für sonstige Abfälle, wie etwa Papier, Pappe und Kunststoff. Solche "wilden Müllverbrennungen" sind keine Kavaliersdelikte. Sie können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,– Euro geahndet werden.

Bemerkung

Im Interesse der Umwelt sollten pflanzliche Abfälle möglichst nicht verbrannt werden.
Soweit Sie die pflanzlichen Abfälle nicht selbst kompostieren können, nutzen Sie bitte die kostenlose Entsorgungsmöglichkeit von pflanzlichen Abfällen beim Wertstoffhof in Erlenbach (Do. 13.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 16.00 Uhr, Sa. 8.00 bis 14.00 Uhr).
Vergessen Sie nicht, Ihre Objekt-Nummer anzugeben.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Wolfgang Sommer-Pekel
Sachbearbeiter
06022 5007-2306022 5007-9023wolfgang.sommer-pekel@elsenfeld.de

Formulare

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