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Wo erledige ich was - Zuständigkeiten

Erstellen der Jahresabrechnungsbescheide

Die Verbrauchsgebühren (Wasser- und Kanalgebühren) werden immer zum 30.09. des laufenden Jahres abgerechnet.
Hierzu werden die Eigentümer durch den Markt Elsenfeld zur Zählerstandsablesung aufgefordert.
In der Regel erfolgt das Ablesen der Wasserzähler mit Hilfe von sogenannten Ablesebriefen durch den Hauseigentümer selbst. Alternativ können Sie den Wasserzählerstand auch über das Online Ableseformular melden.

Zum Ende des Veranlagungsjahres (01.10. bis 30.09.) werden der Wasser- und Abwasserverbrauch laut Wasseruhr und die gesplittete Abwassergebühr (Niederschlagswassergebühr) tagegenau abgerechnet und eine neue Vorauszahlung, anhand des letzten Jahresverbrauchs errechnet, festgesetzt.
Die Vorauszahlung ist jeweils zu den Fälligkeiten 15.01., 15.04. und 15.07. zu zahlen.

Entstehende Kosten

Wasser: 1,55 € netto / m³; 1,66 € brutto / m³ (7 % MwSt.)
Kanal: 1,40 € / m³
Niederschlagswasser: 0,31 € / m² gebührenrelevante Fläche

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