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Wo erledige ich was - Zuständigkeiten

Kindergartengebühren

Die Berechnung sowie Bearbeitung der Kindergartengebühren findet seit dem 01.09.2015 in den Kindergärten selbst statt.
Zuständig sind hierbei die jeweiligen Kindergartenleitungen. Wenden Sie sich somit bitte bei Fragen rund um die Festsetzung der Stundenanzahl und daraus entstehenden Gebühren an Ihren Kindergarten.

Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen wenden Sie sich bitte an die Kassenverwaltung, Herrn Hein, Tel. 06022 5007-14, kilian.hein@elsenfeld.de

Satzungen / Verordnungen

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