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Wo erledige ich was - Zuständigkeiten

Veranstaltungsrecht / Schankerlaubnis

Anzeige/Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

Eine Anzeige/Antrag nach Art. 19 LStVG ist zu stellen, wenn eine öffentliche Veranstaltung (z.B. Fest) durchgeführt werden soll. Hiervon sind Veranstaltungen die religiösen, kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, belehrenden/erzieherische Zwecke oder der Wirtschaftswerbung dienen ausgenommen, sofern diese in Räumen stattfinden, die für diese Art der Veranstaltung bestimmt sind.

Schankerlaubnis

Eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG ist zu beantragen, sobald ein alkoholisches Getränk ausgeschenkt wird.


Die Anzeige/der Antrag muss 4 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.

​GEMA
Eventuelle GEMA-Anmeldungen und Lizenzen für die Übertragungen sind vom Veranstalter selbst einzuholen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Wolfgang Sommer-Pekel
Sachbearbeiter
06022 5007-2306022 5007-9023wolfgang.sommer-pekel@elsenfeld.de

Formulare

Merkblätter

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