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Bürgerservice

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Anmeldung

Die Wohnsitzanmeldung kann persönlich oder durch Vollmacht (muss neue und alte Adresse, sowie Einzugsdatum, evtl. Nebenwohnsitze beinhalten) erfolgen.

Neues Bundesmeldegesetz ab 01. November 2015

Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz wird der Wohnungsgeber (Eigentümer/Vermieter) laut § 19 BMG zur Mitwirkung bei der Anmeldung verpflichtet!
Ab dem 01.11.2015 muss der/die Meldepflichtige bei An- oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt eine Wohnungsbescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbescheinigung) vorlegen. Den Vordruck über die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie untenstehend. 

Dies soll künftig Scheinanmeldungen wirksamer verhindern. In der Bescheinigung muss, neben dem tatsächlichen Einzugsdatum, auch der Name des Einziehenden, bei mehreren Personen, die namentliche Auflistung aller einziehenden Personen, vermerkt sein. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Vorzulegende Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass, Wohnungsgeberbescheinigung
Bei Kindern: Kinderreisepass, falls keiner ausgestellt wurde, die Geburtsurkunde

Bitte beachten Sie, eine Vordatierung des Einzugsdatums kann nicht erfolgen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Tanja Gramlich
Sachbearbeiterin
06022 5007-3006022 5007-66tanja.gramlich@elsenfeld.de
Chanel Humme
Sachbearbeiterin
06022 5007-1606022 5007-9016chanel.humme@elsenfeld.de
Kevin Lang
Sachbearbeiter
06022 5007-1306022 5007-9013kevin.lang@elsenfeld.de

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal

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