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Bürgerservice

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Grillplatz Elsavapark Elsenfeld

Betriebszeiten:

Der Grillplatz kann von Mitte/Ende April bis einschließlich September genutzt werden.

Auflagen zur Benutzung:

- Der Grillplatz kann von max. 15 Personen gleichzeitig benutzt werden
- Der Grillplatz muss bis zum Einbruch der Dunkelheit, max. 21.00 Uhr, in ordentlichem Zustand wieder verlassen sein.

Die untenstehende Benutzungsordnung für den Grillplatz ist zu beachten.

Benutzungsgebühr:

Gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 50,00 € wird ein Grillrost ausgehändigt.
Nach ordnungsgemäßer und sauberer Rückgabe des Grillrostes werden 25,00 € zurückerstattet.
Bei Entgegennahme des Grillrostes muss auch ein Müllsack zum Preis von 4,80 € erworben werden.

Die Anmietung des Grillplatzes im Elsavapark erfolgt über den untenstehenden Sachbearbeiter.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sabrina  Stauder
Sachbearbeiterin
06022 5007-2006022 5007-9020sabrina.stauder@elsenfeld.de

Satzungen / Verordnungen

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