Anschrift Rathaus
Markt Elsenfeld
Marienstraße 29
63820 Elsenfeld
Telefon: 06022 5007 - 0
Fax: 06022 5007 - 66
E-Mail: rathaus@elsenfeld.de
› Organigramm des Marktes Elsenfeld
bis 1978 | 220 % | |
1979 - 1990 | 250 % | |
1991 - 1994 | 270 % | |
1995 - 1998 | 280 % | |
1999 - 2001 | 290 % | |
2002 - 2010 | 300 % | |
2011 - 2023 | 320 % | |
seit 2024 | 370 % |
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. In § 28 Grundsteuergesetz ist vorgeschrieben zu welchen Teilbeträgen die Jahressteuer fällig wird. An diese gesetzlichen Fälligkeitstermine ist die Gemeinde bei Erlass des Grundsteuerbescheides gebunden.
Die Grundsteuer ist in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Steuerschuldner ist immer die natürliche oder juristische Person, der das Grundstück steuerlich zugerechnet ist (Grundlagenbescheid). Ist das Grundstück mehreren Personen steuerlich zugerechnet, sind diese Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 3 Grundsteuergesetz). Gesamtschuldnerschaft bedeutet, dass jeder Einzelne die gesamte Leistung schuldet (§ 44 Abgabenordnung), wobei die Leistung insgesamt nur einmal zu erbringen ist.
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d.h. sie wird jeweils für ein Kalenderjahr erhoben. Maßgebend sind immer die Verhältnisse zu Beginn eines Jahres (= 01.01.). Dies bedeutet, dass alle Änderungen (z.B. Neubau oder Abbruch eines Gebäudes, Teilung eines Grundstücks, Veräußerung etc.) innerhalb eines Jahres erst zum 01.01. des folgenden Jahres berücksichtigt werden können (§ 9 Grundsteuergesetz).
Wird ein Grundstück durch Rechtskraft (Verkauf, Schenkung, Überlassung etc.) übereignet, kann die Grundsteuer erst ab dem 01. Januar des folgenden Kalenderjahres bei der Erwerberin bzw. dem Erwerber angefordert werden. Die im notariellen Kaufvertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen berühren die Steuerpflicht des Voreigentümers für das Veräußerungsjahr nicht.
Dem Steueramt ist es somit nicht möglich, eine Aufteilung der Jahresschuldigkeit vorzunehmen. Der Ausgleich innerhalb des Veräußerungsjahres muss ggf. von den Vertragsparteien privatrechtlich abgewickelt werden.
>> Informationen zur Grundsteuerreform ab 2025
>> Formular Grundsteuer Änderungen
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Verena Rüttiger Sachbearbeiterin | 06022 5007-32 | 06022 5007-9032 | verena.ruettiger@elsenfeld.de |