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Kirchenaustritte


Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich im Standesamt Elsenfeld vor und bringen hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Mit der Entgegennahme Ihrer Austrittserklärung durch das Standesamt Elsenfeld ist Ihr Kirchenaustritt wirksam geworden. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kaldendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Kirchenaustritt von Kindern

Für Kinder, die noch keinen Ausweis/Kinderreisepass haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.
Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteiles vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie dessen Austrittserklärung alleine abgeben.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Schriftliche Erklärung des Austritts

Eine schriftliche Erklärung über Ihren Kirchenaustritt ist nur wirksam, wenn Ihre Unterschrift von einem Notar öffentlich beglaubigt oder die Erklärung selbst notariell beurkundet wurde. Die Austrittserklärung wird wirksam mit Eingang beim Standesamt Elsenfeld.  

Notwendige Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass

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