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Bürgerservice

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Winterdienst

Aufgrund der Gemeindeverordnung über die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glatteis sind alle Grundstückseigentümer bebauter und bebaubarer Grundstücke, die an öffentliche Straßen angrenzen, verpflichtet, die Gehsteige oder Gehbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage während der Zeit des Tagesverkehrs von Schnee und Eis so oft zu räumen, dass diese ohne Gefährdung begehbar sind. Als Tagesverkehr gilt die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr).
Schnee und Eis dürfen am Gehsteig- oder Fahrbahnrand nur vorübergehend und so abgelagert werden, dass der Verkehr nicht behindert wird. Wassergräben und Wassereinlässe sowie Hydranten und Sperrschieber sind dabei freizuhalten.
Die Entfernung der Schneehaufen und des Eises erfolgt durch die Anlieger. Die Grundstückseigentümer müssen bei Schneeglätte und Glatteis die Gehsteige und Gehbahnen mit geeigneten abstumpfenden und umweltfreundlichen Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Haushalts- oder ätzenden Mitteln bestreuen oder das Eis beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.
Besonders weisen wir darauf hin, dass diese Verpflichtungen auch die Eigentümer unbebauter Grundstücke betreffen. Auch Anlieger an verkehrsberuhigten Bereichen ohne "klassischen Gehsteig" sind verpflichtet, vor ihren Grundstücken angemessen breite Gehbahnen (ca. 1 m) zu räumen und zu streuen. Auch Gehsteige, die durch Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt sind – wie z.B. entlang der Goethestraße, der Straße "Vordere Hart", Robert-Hofmann-Straße, Rücker Straße, Kleinwallstädter Straße usw. – sind selbstverständlich von den angrenzenden Anliegern zu räumen und zu streuen.
Die Grundstückseigentümer sollten im eigenen Interesse die Räum- und Streupflicht gewissenhaft ausführen, um Stürze und nach sich ziehende Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Den Anliegern wird daher der Abschluss einer Haushaftpflichtversicherung empfohlen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Wolfgang Sommer-Pekel
Sachbearbeiter
06022 5007-2306022 5007-9023wolfgang.sommer-pekel@elsenfeld.de

Satzungen / Verordnungen

Informationen aus dem BayernPortal

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