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Regionaler Handwerkerparkausweis

17.05.2023
für die Region Frankfurt RheinMain ab 01.06.2023

Ab dem 01.06.2023 gilt der Handwerkerparkausweis Region Frankfurt Rhein Main auch in den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg.

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, deren Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) sich im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain befindet. Der Antrag ist bei der jeweiligen Heimatgemeinde zu stellen und gilt für das gesamte Gebiet.

Weitere Informationen (genaue Städteangaben, Einzureichende Antragsunterlagen etc.) finden Sie hier.

Kategorien: Der Markt Elsenfeld informiert

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