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Errichtung von Zonenhalteverboten

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22.05.2021
in Wohngebieten (Lukas- bis Wilhelm-Klug-Str. und Forstweg bis Odenwaldstr.)

Am 15.12.2020 wurde seitens des Bauausschusses der Beschluss gefasst, dass die oben genannten Wohngebiete als Zonenhalteverbote ausgewiesen werden.

Dies bedeutet, dass nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Wer außerhalb der Markierungen sein Fahrzeug abstellt, wird nach einer kurzen Eingewöhnungsphase mit einem Verwarngeld geahndet. Diese Regelung trägt zu einer wesentlichen verbesserten Übersicht im Straßen-raum bei und ist ein wichtiger Bestandteil für mehr Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten. Zudem gewährleistet die Parkregelung die erforderlichen Rettungszufahrten.

Der Bereich wird seitens der Kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert. In den vergangenen Wochen wurden entsprechende gelbe und rote Markierungen aufgebracht. Diese kennzeichnen die zukünftigen Parkplätze, welche in den kommenden Wochen, je nach Witterung, mit der entsprechenden Markierungsfolie gekennzeichnet und die hier abgebildeten Zeichen aufgestellt werden.

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