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Kommunale Wärmeplanung

Markt Elsenfeld startet kommunale Wärmeplanung

Die Marktgemeinde Elsenfeld setzt ein weiteres deutliches Zeichen für den Klimaschutz. Als eine der ersten Gemeinden im Landkreis Miltenberg führt sie eine kommunale Wärmeplanung durch. Die Gemeinde arbeitet dabei mit der BfT Energieberatungs GmbH aus Hösbach zusammen, welche über einschlägige Expertise verfügt und die regionalen Gegebenheiten kennt.
Bedeutung der Wärmeplanung für Elsenfeld

Die kommunale Wärmeplanung soll der Gemeindeverwaltung und den Bürgern mehr Planungssicherheit bieten und frühzeitig mehr Klarheit über Aufwand und Kosten zur künftigen Wärmeversorgung im gesamten Gemeindegebiet schaffen. Der fertige Wärmeplan kann den Verbrauchern aufzeigen, welche Heiztechnologien in Teilgebieten künftig effizient genutzt werden können und die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Warum ist die Wärmeplanung notwendig?

Im Dezember 2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz von der Bundesregierung verabschiedet. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern, welche diese Aufgabe an die Kommunen delegiert haben. Als Marktgemeinde mit mehr als 9.400 Einwohnern (und bei entsprechender Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Umwelt) ist Elsenfeld gesetzlich verpflichtet bis zum 30. Juni 2026 einen entsprechenden Wärmeplan vorzulegen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas für die Bevölkerung ist der Markt Elsenfeld bestrebt, möglichst früh eine entsprechende Planungsgrundlage zu schaffen.

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Kommunale Wärmeplanung kurz erklärt

Die Wärmeversorgung in Deutschland soll klimafreundlich, zuverlässig und kosteneffizient werden. Dazu ist eine schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energiequellen und moderne Wärmetechnik sowie, soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll, der Ausbau, Umbau und Neubau von Wärmenetzen notwendig. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die Zusammenarbeit der Kommune mit Energieversorgungsunternehmen und anderen Akteuren der Energiebranche ist dabei unerlässlich. Entsprechende Gespräche werden geführt.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Anhand des künftigen Wärmeplans können Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob und wann gegebenenfalls:

  • ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist,
  • eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz besonders geeignet ist,
  • eine Gasheizung mit klimaneutralen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff betrieben und umgerüstet werden kann, oder andere Optionen aus den Planungen hervorgehen.

Fragen zur zukünftigen Wärmeversorgung
Für Hausbesitzer stellen sich viele Fragen zur Gebäudesanierung oder Heizungsumrüstung. Der Wärmeplan soll bei der Beantwortung dieser Fragen helfen. Es erscheint sinnvoll, nicht übereilt zu handeln, die kommenden Informationen zum Wärmeplan abzuwarten und bei Bedarf bestehende Beratungsangebote zu nutzen.
Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Das BMWK fördert die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für den Markt Elsenfeld unter dem Förderkennzeichen 67K27885 (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).

Eignungsprüfung im Markt Elsenfeld für die Kommunale Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass für bestimmte Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden kann. Um solche Teilgebiete zu identifizieren, wird die Eignungsprüfung für das gesamte Kommunalgebiet durchgeführt. Durch Sichtung von vorhandenen Plänen werden jene Teilgebiete identifiziert, für die eine Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Innerhalb solcher Teilgebiete wird der Fokus auf Strategien und Maßnahmen im Bereich dezentraler Versorgung gelegt. Bei der Erschließung von Neubaugebieten können angestrebte Versorgungslösungen frühzeitig berücksichtigt werden.

Das Kommunalverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der BfT Energieberatungs GmbH das Kommunalgebiet anhand vorliegender Informationen auf folgende Kriterien überprüft: Siedlungs- und Nutzungsstruktur, räumlicher Zusammenhang, Höhe des Wärmebedarfs, vorhandene Potenziale für die Erzeugung erneuerbarer Energie, unvermeidbare Abwärme sowie das Vorhandensein von Gas- oder Wärmenetzen. Diese umfassende Bewertung ermöglichte die erste Entscheidungsgrundlage für eine potenzielle Wärmeversorgung im Markt E auf Basis erneuerbarer Energien.

Die folgenden Ergebnisse sind vorläufig und können sich durch weiterführende Analysen im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse noch ändern. Die Eignung eines Gebiets für die Durchführung der vollumfänglichen Wärmeplanung gibt keinen Aufschluss über die tatsächliche Umsetzung eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes. Das endgültige Ergebnis der Wärmeplanung wird im Abschlussbericht veröffentlicht.

Stand: Juni 2025

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